Anmeldung zum Kurs MAN IS TRIUNE

Das Menschenbild A. T. Stills: MAN IS TRIUNE und der Gesundheitsbegriff bei A. T. Still

Kursleitung: Michaela Dippon M.Sc., D. O. ®
Kurstermin: 24.02 2024
Beginn: um 9:30 Uhr
Anschließend Einladung zum Netzwerktreffen um 17:00 Uhr
mit Monika Brombacher M.Sc.

Voraussetzung für die Kursteilnahme ist eine abgeschlossene 4-jährige Osteopathieausbildung mit 1350 Std.

Kursgebühr: 120 € ohne Buch; 140€ mit Buch (10% Rabatt für VOD bzw. BVO Mitglieder)
VOD und BVO zertifiziert

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    Unsere AGB

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an Fortbildungen von „Christen in der Osteopathie“

    Ein Kursplatz gilt als bestätigt, wenn eine verbindliche Anmeldung vorliegt, die Zugangsvoraussetzungen zur Kursteilnahme erfüllt sind und der Kursplatz von „Christen in der Osteopathie“ bestätigt wurde.

    Im Falle einer Absage wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Bis zu 4 Wochen vor Beginn der Fortbildung beträgt die Bearbeitungsgebühr 50€. Bei weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn ist, unabhängig vom Grund der Absage, die volle Kursgebühr zu begleichen. Es sei denn der Kursplatz wird von jemand, der die Teilnahmebedingungen erfüllt, besetzt. Absagen müssen schriftlich erfolgen.

    Bei nicht fristgerechter beglichener Kursgebühr kann der Kursplatz gegen Berechnung der oben genannten Bearbeitungsgebühr weiter vergeben werden.

    Sollten Fortbildungen durch Krankheiten von Dozenten/innen, durch Unterbelegung oder anderen nicht von Christen in der Osteopathie zu vertretenden Gründen kurzfristig abgesagt werden müssen, erhalten die Teilnehmern/innen ihre bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, auch wenn den Teilnehmern weitere Kosten über die Teilnahmegebühr  hinaus entstanden sind.

    In den Veranstaltungsräumen halten sich die Teilnehmer / innen auf eigene Gefahr auf. Bei Übungen und Demonstrationen handeln sie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Schadensersatzansprüche gegen Dozenten/innen von Christen in der Osteopathie sind gleich aus welchem Grund ausgeschlossen, sofern nicht grobe und zurechenbare Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

    Esslingen, den 12.08.2017